04.02.01.10 (Baden-Württemberg) Erstellen von Anwendungsprogrammen (Anwendungsprogrammierer/-in)
- Laufende Nr
- 145
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Erstellen von Anwendungsprogrammen (Anwendungsprogrammierer/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 9
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Erstellen von abgegrenzten Anwendungsprogrammen
Realisieren kundenspezifischer Anwendungsprogramme (z.B. mathematische oder kaufmännische Anwendungen, Multimedia-Anwendungen) zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher / technischer / organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung im Unternehmen vorhandener Standardsoftware, gängiger Softwaretools und Programmbibliotheken. Berücksichtigen und ggf. Anpassen bekannter Schnittstellen und Gestalten anwendungsgerechter Oberflächen. Erfassen und Analysieren der vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungen und Abklären des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Auf dieser Basis IT-seitiges Pflichtenheft erstellen und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen des Pflichtenheftes in fehlerfreie lauffähige Software, ggf. unter Verwendung von/Einbindung in Standardsoftware und Test der erstellten Programme. Dabei Zwischenstände erläutern und abstimmen. Übergabe der Anwendungsprogramme zur Abnahme durch den Kunden.
Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen der Dokumentation.
Pflegen und Anpassen von Anwendungsprogrammen
Pflegen und Anpassen von vorhandener Anwendungssoftware entsprechend dem Vorgehen bei der Erstellung von Anwendungsprogrammen. Beheben von Fehlern und Störungen bei laufender Anwendung.
Beraten und Schulen/Einweisen von Anwendern
Anwender unterstützen und schulen/einweisen. Beraten der Anwender bezüglich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Programme im laufenden Betrieb.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Das Erstellen von abgegrenzten Anwendungsprogrammen sowie die Pflege und Anpassung von Anwendungsprogrammen erfordert eine 3-jährige Berufsausbildung (z.B. als Fachinformatiker). | B2 | 13 |
| E Erfahrung Für die Analyse der Kundenanforderungen, die Pflege und Anpassung von Anwendungsprogrammen sowie die Beratung der Anwender ist eine 1- bis 2-jährige Erfahrung notwendig. | E2 | 3 |
| D Denken Die Aufgaben bei dem Erstellen und Pflegen der Anwendungsprogramme erfordern die Auswahl zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Erstellung des DV-seitigen Pflichtenheftes auf Basis der fachlichen Anforderungen, die Erstellung der Anwendungsprogrammes, die Pflege und Anpassung der Anwendungsprogramme sowie die Beratung der Anwender erfordern Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. | H4 | 7 |
| K Kommunikation Die Erstellung und Anpassung der Anwendungsprogramme, die Fehlerbehebung sowie die Beratung erfordern Abstimmung mit den Kunden unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. | K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung Summe Punkte | Keine - | - 33 |